Zweitmeinung

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Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankert (§ 27b SGB V).

Ihnen wurde in einer anderen Praxis oder Klinik eine Operation empfohlen? Sie sind unsicher, ob dies die richtige Entscheidung ist? Sie fühlen sich evt. unter Druck gesetzt oder nicht gut informiert? Dann möchte ich Sie ermuntern, sich in meiner Praxis eine Zweitmeinung einzuholen!

Natürlich gibt es eindeutige Gründe, eine Operation zu empfehlen bzw. durchzuführen (z. B. akute oder drohende neurologische Ausfälle). Und natürlich gibt es Fälle, in denen Ihre behandelnden Ärzte unterschiedlicher Ansicht über die Therapie der Wahl sein können. Schließlich können zu viele Meinungen auch mehr verwirren als helfen.

Leider muss man aber auch feststellen, dass tatsächlich einige Operationen an der Wirbelsäule vermeidbar wären. Und leider höre ich immer wieder, dass ärztliche Kollegen mehr an den MRT- und Röntgenbildern als an den Beschwerden, Symptomen und Sorgen der Patienten interessiert waren.

Als Wirbelsäulenchirurg muss man sich immer bewußt sein, dass viele Menschen mit zunehmendem Alter  zum Teil schwere „Verschleiß- und Alterungserscheinungen“ (degenerative Veränderungen) an der Wirbelsäule aufweisen und dabei fast beschwerdefrei sind oder aber die vorhandenen Beschwerden nicht unbedingt mit den degenerativen Veränderungen in Zusammenhang stehen!

Die ärztliche Kunst ist es, bei jedem einzelnen Patienten herauszufinden, ob es einen Zusammenhang zwischen den beklagten Beschwerden und den jeweiligen MRT-, CT- oder Röntgenbefunden gibt. Im zweiten Schritt kann dann überlegt werden, ob evt. eine Operation als Abhilfe in Betracht kommt und es gerechtfertigt ist, das damit verbundene Risiko einzugehen.

Oft gibt es Alternativen zur Operation, die eventuell noch nicht ausgeschöpft wurden. Unter anderem sind hier die minimalinvasive Schmerztherapie, physikalische Maßnahmen und Krankengymnastik zu nennen. Teilweise eröffnet ein zweiter Blick aber auch ganz andere Perspektiven: so kommt es immer wieder vor, dass die Wirbelsäule bzw. deren degenerative Veränderungen gar nicht die Ursache der Beschwerden sind!

Sie sollten insbesondere Vorsicht walten lassen, wenn

  • Sie nicht körperlich untersucht wurden

  • man sich nur mit Ihren Bildern beschäftigt hat, evtl. sogar, ohne Sie persönlich zu gesehen oder gesprochen zu haben („OP-Empfehlung per Email“)

  • man Sie stark unter Druck setzt („Ohne OP sitzen Sie nächste Woche im Rollstuhl“)

 

Ich bin von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) zum Zeitmeinungsverfahren "Eingriffe an der Wirbelsäule" zugelassen. Gerne untersuche und berate ich Sie hinsichtlich einer Ihnen angeratenen Operation und gebe Ihnen meine „Zweitmeinung“. Möglicherweise finden wir so doch noch einen anderen Weg. Und falls die Erstmeinung doch bestätigt wird, haben Sie dann bestimmt weniger Zweifel daran, die Operation durchführen zu lassen. Die Einholung einer Zweitmeinung ist  für Sie grundsätzlich kostenfrei!

Dr. med. Peter Vomhof

Königsau 7
59555 Lippstadt
Telefon: 02941 92 40 900
Fax: 02941 92 40 909
E-Mail: praxis(at)nch-lp.de
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Sprechzeiten

Montag8:00 bis 13:00 Uhr Ι 14:30 bis 17:00 Uhr
Dienstag8:00 bis 13:00 Uhr Ι 14:30 bis 18:00 Uhr
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstag  8:00 bis 13:00 Uhr Ι 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag8:00 bis 13:00 Uhr
 "Offene Sprechstunde":
 täglich  nach telefonischer Voranmeldung bis 8:30 Uhr!

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